Erwachsenenvertretung
Die Erwachsenenvertretung ist abgesichert im dazugehörigen Erwachsenenschutzrecht, welches 2018 in Kraft getreten ist.
Das Schutzrecht baut auf vier Säulen auf:
• Die Vorsorgevollmacht
• Die GEWÄHLTE Erwachsenenvertretung
• Die GESETZLICHE Erwachsenenvertretung
• Die GERICHTLICHE Erwachsenenvertretung
Grundsätzlich gilt hierbei immer, dass die betroffene Person in ihrer Selbstständigkeit unterstützt wird,
um so ein so weit mögliches, selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Eine Erwachsenenvertretung sowie eine Vorsorgevollmacht tritt immer erst in Kraft wenn die Person nicht mehr voll handlungsfähig ist.
Es muss also eine psychische Krankheit oder eine ähnliche Beeinträchtigung vorliegen. Wenn der betroffenen Person durch ihre Erkrankung
ein Nachteil droht, weil die Angelegenheiten nicht mehr selbständig geregelt werden können, treten die Vertretungen in Kraft.
Alle vier Säulen sollen somit beitragen, sein Leben so lange wie möglich und so selbstbestimmt wie möglich zu verbringen.
Vielleicht kennen Sie das auch noch. Früher (oft auch heute noch) hat die Frau immer die Finanzen im Blick gehabt.
Was ist nun, wenn die Frau verstirbt und der Mann sich nach 60 Jahren allein wieder findet und vielleicht mit dem Monatsbudget nicht haushalten kann.
Oder der Mann war die treibende Kraft in Sachen Vermögensanlage, Wohnungskauf oder Auto An- und Verkauf.
Was könnte man hierbei machen. Hier zwei kurze Beispiele wie eine Vertretung/Hilfe aussehen könnte.
Der Herr hat selbst keine Kinder aber eine Nichte, mit der er viel Zeit verbringt.
Also nimmt der Mann seine Nichte als Vertreterin für die Einkäufe und die finanziellen Angelegenheiten,
weil er ein so tolles Verhältnis zu ihr hat und ihre Hilfe annimmt.
Die Frau aus unserem zweiten Beispiel nimmt ihren Schwiegersohn, der Mechaniker ist, als Vertreter speziell für den Verkauf des Autos.
Ihre Schwester war Bankkauffrau und wird damit betraut sich um die Vermögensanlagen zu kümmern.
Sie sehen also, es muss nicht einer allein für mehrere Sachen zuständig sein.
Sie haben eine vertraute Person, die sich in einem Bereich sehr gut auskennt?
Dann nutzen Sie doch dies und betrauen Sie diejenigen damit.
Auf den nachfolgenden Seiten befassen wir uns mit den vier Säulen des Erwachsenenschutzrechtes.
Die Vorsorgevollmacht ist die erste Säule des Erwachsenenschutzrechtes.
Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie hier -> Vorsorgevollmacht
Die zweite Säule ist die GEWÄHLTE Erwachsenenvertretung. Auch genannt die Vorsorgemacht "light".
Informationen finden Sie hier -> Gewählte Erwachsenenvertretung
Säule Nummer drei ist die GESETZLICHE Erwachsenenvertretung.
Informationen finden Sie hier -> Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Die letzte und somit vierte Säule ist die GERICHTLICHE Erwachsenenvertretung.
Informationen finden Sie hier -> Gerichtliche Erwachsenenvertretung